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Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Taufkirchen

Inhaltsverzeichnis:

§1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
§2 – Vereinszweck
§3 – Mitglieder
§4 – Erwerb der Mitgliedschaft
§5 – Beendigung der Mitgliedschaft
§6 – Mitgliedsbeiträge
§7 – Organe des Vereins
§8 – Vorstand
§9 – Zuständigkeit des Vorstands
§10 – Sitzung des Vorstands
§11 – Kassenführung
§12 – Mitgliederversammlung
§13 – Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§14 – Ehrungen
§15 – Auflösung

§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

§2 - Vereinszweck

§3 - Mitglieder

§4 - Erwerb der Mitgliedschaft

§5 - Beendigung der Mitgliedschaft

§6 - Mitgliedsbeiträge

§7 - Organe des Vereins

§8 - Vorstand

§9 - Zuständigkeit des Vorstands

§10 - Sitzung des Vorstands

§11 - Kassenführung

§12 - Mitgliederversammlung

§13 - Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

§14 - Ehrungen

§15 - Auflösung

Die Satzung tritt am 01.04.2010 in Kraft.

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.03.2010 mit einem Abstimmungsergebnis beschlossen. Die Satzung wird der Gemeinde Taufkirchen und dem Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit vorgelegt.

Letzte Änderung am Samstag, 4. Februar 2012 um 15:12:44 Uhr.